ggf. Guthaben für Zins und Tilgung der Darlehen vorab bereitstellen
Erhaltener Steuervorteil als Puffer auf das Girokonto stellen, z.B. bis zur ersten Vergütung oder Sondertilgung
Mehrerträge, welche möglicherweise zwischen Strompreisvergütung und Annuität entstehen, auf dem Girokonto lassen (oder als Sondertilgung in das Darlehen einbringen)
Einspeisevergütung kann, auf Grund der Sonneneinstrahlung im Sommer und Winter, variieren
Daher empfielt es sich, die übrige Liquidität im Sommer für den Winter auf dem Girokonto zu lassen
So bauen Sie einen Liquiditäspuffer auf und können Zuzahlungen aus dem Eigenkapital vermeiden
Regelmäßige Umsatzsteuererklärung und anschließende Rückführung des Darlehens zur MwSt-Vorfinanzierung
So können Sie deutlich an Zinskosten sparen
Auch die Zinsaufwendungen und die Kontoführungsgebühr unterliegen der Umsatzsteuer. Denken Sie bei Ihrer Umsatzsteuererklärung an diese Posten
Allgemeiner Hinweis: Die Vergütung nach Ablauf des Stromliefervertrages sowie die Zinskosten nach der Zinsbindung sind nicht bekannt!
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Video: Informationen zur Investition in erneuerbare Energien
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