Überblick
Mit dem Wachstumssparen EM 2025 legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel.
Ihren Wunschbetrag zwischen 2.000 und 100.000 EUR können Sie für drei Jahre festverzinst anlegen.
Ihr angelegtes Geld wird im ersten Jahr mit 1,70 % verzinst, im zweiten Jahr mit 1,80 % und im dritten Jahr mit 2,00 %.
Nach 9 Monaten Kündigungssperrfrist haben Sie die Möglichkeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist über Ihr Geld zu verfügen.1
Produktdetails2
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. | 2.000 EUR |
Anlagebetrag Max. | 100.000 EUR |
Anlagedauer | 3 Jahre |
Mindestsaldo | 2.000 EUR |
Mindestlaufzeit | 9 Monate |
Teilverfügungsmöglichkeit | nein |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000 EUR3 |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Kündigungssperrfrist | 9 Monate |
Konditionen
Zeitraum I Anlagedauer | Zinssatz |
---|---|
1. Jahr | 1,70 % p. a. |
2. Jahr | 1,80 % p. a. |
3. Jahr | 2,00 % p. a. |
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
So funktioniert's
Beantragen Sie das Wachstumssparen EM 2025 direkt online. Der Abschluss ist für alle möglich, die bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, und auch für alle neuen Kundinnen und Kunden. Natürlich sind wir auch vor Ort in unseren Filialen oder telefonisch für Sie da.
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Ergänzende Geldanlagen
Sparkonto PLUS
- Geld zwischenparken
- nach 90 Tagen verfügbar
- Kein Kursrisiko
Fondssparplan
- Sparziel erreichen
- Ab 25 Euro monatlich
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Gold und Silber
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- Wertbeständig
- Mehrwertsteuerfrei
FAQ zum Wachstumssparen
1 Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, wird die Sonderzinsvereinbarung beendet.
2 Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.
3 Vorschusszinsfreier Betrag ist nur nach Ablauf der Sperrfrist möglich.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.