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Mutter hält ihre Tochter hoch

Wachstumssparen

Mit dem VR-Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Diese Anlage bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen¹.

Vorteile

Legen Sie Ihr Geld als Wachstumsgeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen2.

Produktdetails

WährungEUR
Anlagebetrag Min. - Max.2.000,00 - 250.000,00 EUR
Anlagedauer4 Jahre
Mindestsaldo2.000,00 EUR
Mindestlaufzeit9 Monate
Teilverfügungsmöglichkeitnein
Vorschusszinsfreier Betrag2.000,00 EUR
Kündigungsfrist3 Monate
Kündigungssperrfrist9 Monate

Für Jugendliche und Kinder

Für Jugendliche und Kinder ist die Eröffnung des VR-WachstumsSparen schon ab einem Betrag von 500 EUR möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

 

Konditionen

 Zinssatz
1 Jahr1,50 % p. a.
2 Jahr1,60 % p. a.
3 Jahr1,70 % p. a.
4 Jahr1,80 % p. a.

So funktioniert's

Beantragen Sie das Wachstumssparen direkt online. Der Abschluss ist für alle möglich, die bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, und auch für alle neuen Kundinnen und Kunden. Natürlich sind wir auch vor Ort in unseren Filialen oder telefonisch für Sie da. 

 

 

Nutzen Sie das OnlineBanking?

Melden Sie sich hier mit Ihren OnlineBanking-Zugangsdaten an. So kommen Sie schnell und ohne viel Papierkram zum Abschluss.

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Ergänzende Geldanlagen

Sparkonto PLUS

  • Geld zwischenparken
  • nach 90 Tagen verfügbar
  • Kein Kursrisiko
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Fondssparplan

  • Sparziel erreichen
  • Ab 25 Euro monatlich
  • Jederzeit verfügbar
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FAQ zum Wachstumssparen

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres oder unterjährig.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.

1 Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, wird die Sonderzinsvereinbarung beendet.
2 Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.

Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.