V2025

Starker Start, smarte Mitte, starker Abschluss - die clevere Geldanlage für drei Jahre

Legen Sie Ihr Geld für bis zu drei Jahre zu einem festen Zinssatz an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel.

Zinsen sichern und Reisegutschein gewinnen

Jede Geldanlage im Aktionszeitraum vom 01.01.2025 – 31.01.2025 nimmt an der Verlosung für einen Reisegutschein unserer Volksbank ReiseCenter teil.

1. Platz:     Reisegutschein i.H. von 2.025 EUR

2.-6. Platz: Reisegutschein i.H. von je 225 EUR

Überblick

So funktioniert das V2025

 

Mit dem V2025 können Sie einen Wunschbetrag zwischen 2.000 und 100.000 EUR für drei Jahre festverzinst anlegen.

Ihr angelegtes Geld wird im ersten Jahr mit 2,025% verzinst, im zweiten Jahr mit 1,00% und im dritten Jahr wieder mit 2,025%.

Nach 9 Monaten Kündigungssperrfrist haben Sie jederzeit die Möglichkeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist über Ihr Geld zu verfügen.*

Kondition 3 Jahre

Produkteckdaten**

Währung EUR
Anlagebetrag Min.   2.000 EUR
Anlagebetrag Max. 100.000 EUR
Anlagedauer 3 Jahre
Mindestsaldo 2.000 EUR
Mindestlaufzeit 9 Monate
Teilverfügungsmöglichkeit nein
Vorschusszinsfreier Betrag 2.000 EUR***
Kündigungsfrist 3 Monate
Kündigungssperrfrist 9 Monate

Konditionen

Zinsbindungsart Festzins
Zinszahlungsrhythmus jährlich
Zeitraum I Anlagedauer Zinssatz
1. Jahr 2,025 % p. a.
2. Jahr 1,00 % p. a.
3. Jahr 2,025 % p. a.

* Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, wird die Sonderzinsvereinbarung beendet.
** Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.
*** Vorschusszinsfreier Betrag ist nur nach Ablauf der Sperrfrist möglich.

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres oder unterjährig.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.


Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.


Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.