Mit dem VR-WachstumsSparen legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Diese Anlage bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen.
Steigende Zinsen mit Wachstumssparen
Geld mit VR-WachstumsSparen wachsen lassen
Überblick
So funktioniert VR-WachstumsSparen
Legen Sie Ihr Geld als Wachstumsgeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.
1 Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, wird die Sonderzinsvereinbarung beendet.
2 Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.
Kondition 4 Jahre
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. | 2.000 EUR (für Kinder und Jugendliche 500 EUR) |
Anlagebetrag Max. | 250.000 EUR |
Anlagedauer | max. 4 Jahre |
Mindestsaldo | 500,00 EUR |
Mindestlaufzeit | 9 Monate |
Teilverfügungsmöglichkeit | nein |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Kündigungssperrfrist | 9 Monate |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zeitraum I Anlagedauer | Zinssatz |
1. Jahr | 1,25 % p. a. |
2. Jahr | 1,50 % p. a. |
3. Jahr | 1,75 % p. a. |
4. Jahr | 2,25 % p. a. |
Hinweis: Vorschusszinsfreier Betrag ist nur nach Ablauf der Sperrfrist möglich.
Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres oder unterjährig.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.