Pflegetagegeld

Leistungsstarke Tarife

Mit dem Pflegetagegeld schützen Sie sich vor den finanziellen Belastungen im Pflegefall. Ergänzen Sie die gesetzliche Grundversorgung. Ihnen stehen leistungsstarke Tarife unseres Partners R+V mit unterschiedlichem Leistungsniveau und individuell wählbaren Tagessätzen zur Auswahl. Entscheiden Sie selbst, welche Absicherung Sie wünschen.

Die R+V-PflegeVorsorge im Überblick

Mehr als nur eine finanzielle Absicherung – die R+V-PflegeVorsorge

Mehr als jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundversorgung. Die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit sind meist sehr viel höher, sie belaufen sich oft auf das Doppelte oder mehr. Für einen Pflegeheimplatz fallen im Bundesdurchschnitt monatliche Eigenanteile von 1.843 Euro in den Pflegegraden 2 bis 5 an, die aus dem eigenen Einkommen und Vermögen finanziert werden müssen. Unter Umständen werden auch Familienangehörige zur Zahlung herangezogen. Junge Familien in der Phase des Vermögensaufbaus trifft dies besonders hart. Mit den Tarifen der R+V-PflegeVorsorge ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und schützen Ihr Einkommen bzw. Vermögen und das Ihrer Familie.

Beispielrechnung

Übersicht über den Anteil der Pflegekosten, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen wird und den verbleibenden Eigenanteil

Beispielrechnung

Übersicht über den Anteil der Pflegekosten, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen wird und den verbleibenden Eigenanteil

Bedarfsgerechte Pflegeabsicherung

Bei der R+V-PflegeVorsorge entscheiden Sie selbst, wie viel Sie privat vorsorgen möchten: Sie können zwischen drei verschiedenen Tarifen wählen, dem Tarif PflegeVorsorge classic (PM3), dem Tarif PflegeVorsorge comfort (PM2) und dem Tarif PflegeVorsorge premium (PM1). Zusätzlich bietet R+V mit dem Tarif PflegeVorsorge cash (PE) eine Einmalleistung ab Pflegegrad 2, um damit die Last großer Investitionen zu Beginn der Pflegebedürftigkeit abzufedern, beispielsweise einen Treppenlift oder der Umbau von Küche oder Bad. Alle Tarife gibt es auch als Variante mit Beitragsvorteil für Mitglieder von Genossenschaften und Versicherte der R+V BKK.

Ihr Vorteil: Pflegemonatsgeld statt Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld wird zum Pflegemonatsgeld. Für Sie hat das einen großen Vorteil: Egal, an welchem Tag im Monat die Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – wir zahlen Ihnen immer Leistungen für den vollen Monat

Ihre Vorteile mit der R+V-PflegeVorsorge

Umfangreiche Absicherung im Pflegefall

  • Vermögensschutz für Sie und Ihre Familie
  • Verdopplung des Pflegemonatsgeldes bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes, wenn ein versicherter Elternteil pflegebedürftig wird
  • Flexibilität durch Nachversicherungsoptionen
  • Keine Kostennachweise erforderlich
  • Regelmäßige Erhöhung des Pflegemonatsgeldes (Dynamik)
  • Möglichkeit, die Beitragszahlungen und den Leistungsanspruch bei bestimmten Ereignissen ruhen zu lassen
  • Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5
  • Hilfe im Ernstfall durch Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Zusammenarbeit mit den Maltesern

R+V-Pflege FörderBahr

Sie können die R+V-PflegeVorsorge mit dem R+V-Pflege FörderBahr kombinieren. Durch den R+V-Pflege FörderBahr profitieren Sie zusätzlich von der staatlichen Zulage von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

Tarife

Die Tarife aus der R+V-PflegeVorsorge

  • Tarif PflegeVorsorge classic (PM3): Ab Pflegegrad 4 erhalten Sie 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes, bei vollstationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 3.
  • Tarif PflegeVorsorge comfort (PM2): Sie erhalten Leistungen in allen Pflegegraden. Bei Einstufung in Pflegegrad 3 werden Ihnen bei ambulanter Pflege 70 Prozent, bei vollstationärer Pflege 100 Prozent und ab Pflegegrad 4 in jedem Fall 100 Prozent des vereinbarten Monatsgeldes erstattet.
  • Tarif PflegeVorsorge premium (PM1): Bereits ab Pflegegrad 2 erhalten Sie 100 Prozent des vereinbarten Monatsgeldes, unabhängig davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden.

Das R+V-PflegeKonzept im Überblick

 

PflegeVorsorge classic

(PM3)

PflegeVorsorge comfort

(PM2)

PflegeVorsorge premium

(PM1)

Pflegegrad ambulant vollstationär ambulant vollstationär ambulant vollstationär
5 100 % 100 % 100 % 100 %
100 % 100 %
4 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
3 70 % 100 % 70 % 100 % 100 % 100 %
2 Nein Nein 30 % 100 % 100 % 100 %
1 Nein Nein 10 % 10 % 10 % 10 %

In der Tabelle finden Sie die Leistungen in Prozent des mit uns vereinbarten Pflegemonatsgelds. Die Leistung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden. Das Monatsgeld wird Ihnen immer für den vollen Monat gezahlt.

R+V-PflegeVorsorge cash - Soforthilfe bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit

Der Pflegefall tritt häufig plötzlich und unerwartet ein. Gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit können größere Investitionen anstehen, zum Beispiel der Umbau zum barrierefreien Wohnen, der Kauf eines Treppenlifts, Verbreiterung von Türen oder der Umbau des Autos. Ergänzen Sie Ihr Pflegemonatsgeld. Der Tarif PflegeVorsorge cash bietet eine Einmalleistung in Höhe von 4.000 Euro, 8.000 Euro oder 12.000 Euro. Diese zahlt Ihnen die R+V bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 aus.

Häufige Fragen zum Pflegemonatsgeld

Kann ich auch eine staatliche Förderung bekommen?

Eine staatliche Förderung zur Pflegeabsicherung können Sie nur über den Pflege-Bahr in Anspruch nehmen.

Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?

Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit.

Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Der Pflegegrad richtet sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten. Wie stark die Beeinträchtigungen sind, hängt von der körperlichen, kognitiven und psychischen Leistungsfähigkeit ab. Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.