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EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Die EU-Verordnung Nr. 2024/886 regelt die Bedingungen und gibt die Richtlinien für den Überweisungsverkehr zu Echtzeitüberweisungen vor. Im Januar und Oktober 2025 treten  hieraus Änderungen für den Überweisungsverkehr in Kraft.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden.

Weitere Änderungen gelten ab dem 5. Oktober 2025 im Überweisungsverkehr.

Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren.

Änderungen

  • Empfängerprüfung – Verification of Payee

    Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers in der Überweisung und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

    Diese Änderung gilt für alle Überweisungen (SEPA Standard-Überweisung sowie Echtzeitüberweisung).

    Nähere Informationen finden Sie in den FAQ.

  • Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen

    Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Beauftragen von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über das OnlineBanking möglich. Ab dem 05.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

  • Limite Echtzeitüberweisung

    Ab dem 5. Oktober 2025 entfällt die gültige Betragsgrenze von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisungen.

    Stattdessen können Sie optional künftig innerhalb Ihres OnlineBankings ein individuelles Limit für Ihre Echtzeitüberweisungen festlegen und verwalten.

  • Entgeltgleichheit

    Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisung wurde ebenfalls die Vorgabe der Entgeltgleichheit von Echtzeit- und Standardüberweisungen wirksam. Die Anpassung haben wir für die Girokonten der Ihre Volksbank eG per 09.01.2025 umgesetzt. Darüber haben wir Sie im November 2024 bereits schriftlich informiert.

  • Verkürzung Ausführungsfrist

    Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden vor. Diese wurde für die bestehenden Einreichungskanäle fristgerecht umgesetzt. Darüber haben wir Sie im November 2024 bereits schriftlich informiert.

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Kurz und knapp erklärt

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/empfaengerueberpruegung-bvr-audiobeschreibung-202509

Transkript anzeigen

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/empfaengerueberpruefung-bvr-transkript

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volkbanken und Raiffeisenbanken • Länge: 01:38 • Veröffentlicht: 15.09.2025

Was bedeutet das für Sie?

  • Service - schneller als bisher – von 20 Sekunden auf 10 Sekunden pro Echtzeitüberweisung – an 365 Tagen im Jahr.
  • Limitsteuerung - Das bisherige Limit von 100.000 € pro Echtzeitüberweisung entfällt. Sie können künftig eigene Limits im OnlineBanking für Echtzeitüberweisungen einstellen.
  • Schutz vor falschen Zahlungen durch einen automatischen Abgleich von Empfängername und Kontoinhaber.
  • Produktverfügbarkeit über alle Kanäle inkl. Überweisungsbelege Ausführung in Echtzeit – ohne Zusatzkosten.

Tipp:

Prüfen Sie gerne bereits heute Ihre ausgehenden Zahlungen auf korrekte Empfängerdaten (Empfängername + IBAN).


Echtzeitüberweisung allgemein

Was sind Echtzeitüberweisungen?

Echtzeitüberweisungen sind sekundenschnelle SEPA-Überweisungen, welche rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr zur Verfügung stehen.  Der überwiesene Zahlungsbetrag ist innerhalb von 10 Sekunden beim Zahlungsempfänger. 

Was ändert sich für Echtzeitüberweisungen?

Ab Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen an – digital und beleghaft. Zudem können Sie künftig eigene Limits festlegen.

Empfängerprüfung (VOP) allgemein

Was ist die Empfängerprüfung?

Bei der Empfängerprüfung erfolgt ein automatischer Abgleich zwischen IBAN und Name Zahlungsempfängers.

Ist die Empfängerprüfung für mich kostenpflichtig?

Die Empfängerprüfung (VOP) ist eine regulatorische Vorgabe für alle Finanzdienstleister und wird Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt um Sie vor Betrug und fehlgeleiteten Zahlungen zu schützen.

Wie genau funktioniert die Empfängerprüfung?

Die Empfängerprüfung wird vor der Autorisierung der Zahlung automatisch im Hintergrund aufgerufen. Es besteht kein Handlungsbedarf für Sie als Kunde.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen dann im Zuge der Überweisung angezeigt und Sie können entscheiden, ob Sie die Zahlung durchführen möchten oder nicht. 

Was sind möglich Ergebnisse/Rückmeldungen aus der Empfängerprüfung?

 Folgende Rückmeldungen sind möglich:

  • Übereinstimmung („Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
  • Nahezu Übereinstimmung („Close Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nahezu überein. Der Name korrekte Name der Empfängerin oder des Empfängers bei der Empfänger­bank wird als Vorschlag angezeigt.
  • Keine Übereinstimmung („No Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
  • Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.
Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung bei Überweisungen im OnlineBanking oder an unseren Service-Terminals nicht das Ergebnis „Match“ bzw. grün zurückmeldet?

Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.

Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag.

Ist es möglich, dass eine Zahlung abgelehnt wird, obwohl die VOP-Prüfung ein „Match“ ergeben hat?

Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Für welche Zahlungsarten wird die Empfängerprüfung durchgeführt?

Die Empfängerüberprüfung gilt für alle SEPA-Zahlungen innerhalb der EU (Standardüberweisung und Echtzeitüberweisung).

Länder mit nationaler Währung EUR bieten die Empfängerüberprüfung per 05.10.2025 an. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zur Prüfung für EU-Länder mit anderen nationalen Währungen ab 09.07.2027.

Für welche Konten gilt die Empfängerprüfung?

Die Empfängerüberprüfung gilt nur für Zahlungskonten, weshalb z.B. Sparkonten oder Kreditkonten davon ausgenommen sind.

Empfängerprüfung (VOP) Firmenkunden

Wie funktioniert die Empfängerprüfung in den Zahlungsverkehrsprogrammen?

Die Empfängerprüfung wird durch kommende Updates in den Zahlungsverkehrsprogrammen Profi cash und BankingManager eingeführt.

Ist die Empfängerprüfung für mich als Firmenkunde für jede Überweisung relevant?

Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammlern mit mehr als einer Transaktion die Wahl, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder nicht (Opt-Out). Für Einzelüberweisungen ist die Empfängerprüfung immer Pflicht.

Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei online beauftragten Sammelaufträgen?

Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammlern mit mehr als einer Transaktion die Wahl, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder nicht (Opt-Out).
 

Entscheidungshilfe:

Trifft einer der folgenden Punkte bei Ihnen zu?

  • Betrachten Sie Ihr eigenes Geschäftsumfeld als Fraud-anfällig?
  • Gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle bei Ihren Zahlungsaufträgen?
  • Überweisen Sie regelmäßig an neue, tendenziell unbekannte Zahlungsempfänger?
  • Wie genau werden Namen und IBANs bei der Stammdatenerfassung geprüft? Sind Sie auf Prüfungen im Zahlprozess angewiesen, weil interne, dem Zahlprozess vorgelagerte Vorkehrungen betrügerische oder fehlgeleitete Überweisungen nicht ausreichend verhindern?
  • Gibt es Vorgaben Ihrer Compliance-Abteilung zur Verwendung der Empfängerüberprüfung?

Antwort: Ja.

Opt-In sollte genutzt werden.

Antwort: Nein.

Opt-Out kann genutzt werden.

  • Verzicht auf die Empfängerüberprüfung (Opt-Out) erlaubt
  • Keine Anpassungen im Zahlungsausgang notwendig

Hinweis: Gilt nicht bei Einzelüberweisungen (verpflichtend Opt-In).

Wie kann ich mich und meine Kunden auf die Empfängerprüfung vorbereiten?
  • Sorgen Sie für wenig Irritation in der Freigabeentscheidung beim Zahler und teilen Sie den Zahlern frühzeitig Ihre korrekten Empfängerdaten mit.
  • Prüfung Ihres Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung:
    Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen (für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken).
  • Klären Sie ob hausinterne Prozesse aufgrund der Empfängerprüfung umgestellt werden müssen, z.B.: für die Freigabe von Lohn-und Gehaltsdateien. 
  • Bei Einzelüberweisungen wird immer eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Legen Sie hausinterne Regelungen fest, wann bei Sammelüberweisungen die Empfängerüberprüfung genutzt werden soll (Opt-In) oder ob darauf verzichtet wollen soll (Opt-Out).
  • Definieren Sie ggf. hausinterne Regeln zur Zahlungsfreigabe, wenn nur eine nahezu oder keine
    Übereinstimmung des Empfängernamens in der Empfängerprüfung zurückgemeldet wird.
  • Achten Sie bei der Neuanlage von Stammdaten in Ihren Zahlungsverkehrsprogrammen auf die korrekte Hinterlegung. 
  • Führen Sie Softwareupdates in Ihren Zahlungsverkehrsprodukten zeitnah durch. Unsere Produkte ProfiCash und GENO cash werden automatisch mit den notwendigen Updates zum 05.10.2025 ausgestattet. 

Für Ihre eingehenden Zahlungen gilt:

Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen.

Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen.

Empfängerprüfung (VOP) EBICS Verfahren

Was gilt für Sie, wenn Sie eine Zahlungsverkehrssoftware mit EBICS nutzen, wie z.B. Profi cash?

Wenn Sie eine Datei mit mehr als einer Transaktion über eine Zahlungssoftware mit EBICS einreichen, haben Sie als Firmenkundin oder -kunde die Wahl, die Empfängerüberprüfung zu nutzen oder die Datei wie bisher ohne Überprüfung zu verarbeiten. Dateien mit nur einer Transaktion, die per „Opt-out” über EBICS eingereicht werden, werden zukünftig am EBICS-Bankrechner mit Protokolleintrag abgelehnt. Sie müssen diese Datei dann per „Opt-in” inklusive einer Empfängerüberprüfung erneut einreichen.

Ich kann bisher keine Payment Status Reports (pain.002) zu meinen über EBICS eingereichten Überweisungen verarbeiten. Bin ich trotzdem dazu verpflichtet, den neuen Payment Status Report (pain.002) zur Empfängerüberprüfung per EBICS abzurufen?

Das Format der Status Reports zur Zahlung und zur Empfängerüberprüfung ist in beiden Fällen ein pain.002. Inhaltlich haben die bisherigen Payment Status Reports (pain.002) für Zahlungen mit dem neuen Status Report zur Empfängerüberprüfung (mit Auftragsart VPZ) aber nichts zu tun. Der VPZ wird in jedem Fall in Ihrer Kunden-ID zum Abruf bereitgestellt. Es ist für Sie von Vorteil, den VPZ abzurufen und die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung zu verarbeiten bzw. die Stammdaten zu korrigieren.

Was muss ich tun, wenn ich meine per EBICS eingereichte Sammeldatei mit den Ergebnissen „nahezu Übereinstimmung“ oder „keine Übereinstimmung“ aus der Empfängerüberprüfung nicht in Gänze freigeben möchte?

Eine Teilausführung, zum Beispiel eine Ausführung bei nur vollständigen Übereinstimmungen, ist nicht vorgesehen. In diesem Fall bleibt Ihnen die Möglichkeit, den kompletten Auftrag nach der Empfängerüberprüfung nicht freizugeben. Anschließend können Sie die Einzeltransaktionen mit vollständiger Übereinstimmung neu einreichen. Die übrigen Überweisungsaufträge sollten Sie prüfen und mit korrigierten Empfängerangaben neu einreichen.

Die Umsetzung der Empfänger­überprüfung bringt auch technische Anpassungen im EBICS-Verfahren mit sich. Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen und Echtzeit­überweisungen mit Empfänger­überprüfung werden neue EBICS-Geschäfts­vorfälle geschaffen. Möchten Sie die Empfänger­überprüfung einsetzen oder müssen Sie dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel bei Einzel­überweisungen), nutzen Sie künftig bitte die neuen Geschäfts­vorfälle. 

Diese stehen Ihnen ab dem 05.10.2025 automatisch zur Verfügung.

Geschäftsvorfall

EBICS V3.0 ff BTF-Parameter

EBICS V 2.5 Auftragsart

SEPA-Überweisung ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)

SCT//VOO/pain.001/oder SCT///pain.001/

CCT

SEPA-Echtzeitüberweisung ohne VOP Prüfung (Opt-Out)

SCI//VOO/pain.001/oder  

SCT///pain.001/

CIP

 

 

 

SEPA-Überweisung mit VOP-Prüfung (Opt-In)

SCT//VOI/pain.001/

CTV

SEPA-Echtzeitüberweisung mit VOP-Prüfung (Opt-In)

SCI//VOI/pain.001/

CIV

VOP Status Report (1..npain.002-Nachrichten in zip-Container)

REP/DE/VOP/pain.002/ZIP

VPZ

Hinweis:
Dateien mit nur einer Transaktion müssen verpflichtend über die neuen EBICS-Auftragsarten eingereicht werden. Dateien mit nur einer Transaktion, die dennoch per Opt-Out eingereicht werden, werden vom Bankrechner abgelehnt.
 

Beispiel Einreichung einer SEPA Sammelüberweisung mit mehreren Zahlungen: 

Der Auftrag kann wahlweise als SEPA-Überweisungs­auftrag mit Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) oder SEPA-Überweisung ohne Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CCT) ausgeführt werden:
 

Mit Empfängerüberprüfung:

  • Der Auftrag wird nach Versand an die Bank zur Empfänger­überprüfung weitergeleitet.
  • Der VOP Status Report zur Empfänger­überprüfung wird zeitversetzt nach technischer Rückmeldung der Ergebnisse zum Abruf am EBICS-Bankrechner bereitgestellt (EBICS-Auftragsart VPZ). Dieser enthält eine Übersicht aller Einzel­transaktionen und deren Status, zum Beispiel „Match“ oder „Close Match“.
  • Nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses und der rechtlichen Hinweise kann der Auftrag wahlweise freigegeben oder storniert werden. Dazu wird die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) genutzt.
  • Nach vollständiger Unterschrift der unterschriftsberechtigten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer wird der Auftrag zur Ausführung weitergegeben.


Ohne Empfängerüberprüfung:

  • Die Autorisierung des Auftrages erfolgt mit einer Elektronischen Unterschrift.
  • Nach vollständiger Unterschrift der unterschrifts­berechtigten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer wird der Auftrag zur Ausführung weitergegeben.


Alle Details zur Einreichung von EBICS Zahlungen:

Änderungen Zahlungsausgang EBICS

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Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft: https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden

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