Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung bringt auch technische Anpassungen im EBICS-Verfahren mit sich. Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen mit Empfängerüberprüfung werden neue EBICS-Geschäftsvorfälle geschaffen. Möchten Sie die Empfängerüberprüfung einsetzen oder müssen Sie dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel bei Einzelüberweisungen), nutzen Sie künftig bitte die neuen Geschäftsvorfälle.
Diese stehen Ihnen ab dem 05.10.2025 automatisch zur Verfügung.
Hinweis:
Dateien mit nur einer Transaktion müssen verpflichtend über die neuen EBICS-Auftragsarten eingereicht werden. Dateien mit nur einer Transaktion, die dennoch per Opt-Out eingereicht werden, werden vom Bankrechner abgelehnt.
Beispiel Einreichung einer SEPA Sammelüberweisung mit mehreren Zahlungen:
Der Auftrag kann wahlweise als SEPA-Überweisungsauftrag mit Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) oder SEPA-Überweisung ohne Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CCT) ausgeführt werden:
Mit Empfängerüberprüfung:
- Der Auftrag wird nach Versand an die Bank zur Empfängerüberprüfung weitergeleitet.
- Der VOP Status Report zur Empfängerüberprüfung wird zeitversetzt nach technischer Rückmeldung der Ergebnisse zum Abruf am EBICS-Bankrechner bereitgestellt (EBICS-Auftragsart VPZ). Dieser enthält eine Übersicht aller Einzeltransaktionen und deren Status, zum Beispiel „Match“ oder „Close Match“.
- Nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses und der rechtlichen Hinweise kann der Auftrag wahlweise freigegeben oder storniert werden. Dazu wird die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) genutzt.
- Nach vollständiger Unterschrift der unterschriftsberechtigten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer wird der Auftrag zur Ausführung weitergegeben.
Ohne Empfängerüberprüfung:
- Die Autorisierung des Auftrages erfolgt mit einer Elektronischen Unterschrift.
- Nach vollständiger Unterschrift der unterschriftsberechtigten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer wird der Auftrag zur Ausführung weitergegeben.
Alle Details zur Einreichung von EBICS Zahlungen:
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft: https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden