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EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Die EU-Verordnung Nr. 2024/886 regelt die Bedingungen und gibt die Richtlinien für den Überweisungsverkehr zu Echtzeitüberweisungen vor. Im Januar und Oktober 2025 treten  hieraus Änderungen für den Überweisungsverkehr in Kraft.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden.

Weitere Änderungen gelten ab dem 9. Oktober 2025 im Überweisungsverkehr.

Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren.

Änderungen

  • Verkürzung Ausführungsfrist

    Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden vor. Diese wurde für die bestehenden Einreichungskanäle fristgerecht umgesetzt. Darüber haben wir Sie im November 2024 bereits schriftlich informiert.

  • Entgeltgleichheit

    Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisung wurde ebenfalls die Vorgabe der Entgeltgleichheit von Echtzeit- und Standardüberweisungen wirksam. Die Anpassung haben wir für die Girokonten der Ihre Volksbank eG per 09.01.2025 umgesetzt. Darüber haben wir Sie im November 2024 bereits schriftlich informiert.

  • Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen

    Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Beauftragen von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über das OnlineBanking möglich. Ab dem 09.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

  • Limite Echtzeitüberweisung

    Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die gültige Betragsgrenze von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisungen.

    Stattdessen können Sie optional künftig innerhalb Ihres OnlineBankings ein individuelles Limit für Ihre Echtzeitüberweisungen festlegen und verwalten.

  • Empfängerprüfung – Verification of Payee

    Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers in der Überweisung und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

    Diese Änderung gilt für alle Überweisungen (SEPA Standard-Überweisung sowie Echtzeitüberweisung).

    Nähere Informationen finden Sie in den FAQ.

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Was bedeutet das für Sie?

  • Service - schneller als bisher – von 20 Sekunden auf 10 Sekunden pro Echtzeitüberweisung – an 365 Tagen im Jahr.
  • Limitsteuerung - Das bisherige Limit von 100.000 € pro Echtzeitüberweisung entfällt. Sie können künftig eigene Limits im OnlineBanking für Echtzeitüberweisungen einstellen.
  • Schutz vor falschen Zahlungen durch einen automatischen Abgleich von Empfängername und Kontoinhaber.
  • Produktverfügbarkeit über alle Kanäle inkl. Überweisungsbelege Ausführung in Echtzeit – ohne Zusatzkosten.

Tipp:

Prüfen Sie gerne bereits heute Ihre ausgehenden Zahlungen auf korrekte Empfängerdaten (Empfängername + IBAN).


Echtzeitüberweisung allgemein

Was sind Echtzeitüberweisungen?

Echtzeitüberweisungen sind sekundenschnelle SEPA-Überweisungen, welche rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr zur Verfügung stehen.  Der überwiesene Zahlungsbetrag ist innerhalb von 10 Sekunden beim Zahlungsempfänger. 

Was ändert sich für Echtzeitüberweisungen?

Ab Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen an – digital und beleghaft. Zudem können Sie künftig eigene Limits festlegen.

Empfängerprüfung (VOP) allgemein

Was ist die Empfängerprüfung?

Bei der Empfängerprüfung erfolgt ein automatischer Abgleich zwischen IBAN und Name Zahlungsempfängers.

Wie genau funktioniert die Empfängerprüfung?

Die Empfängerprüfung wird vor der Autorisierung der Zahlung automatisch im Hintergrund aufgerufen. Es besteht kein Handlungsbedarf für Sie als Kunde.

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen dann im Zuge der Überweisung angezeigt und Sie können entscheiden, ob Sie die Zahlung durchführen möchten oder nicht. 

Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung bei Überweisungen im OnlineBanking oder an unseren Service-Terminals nicht das Ergebnis „Match“ bzw. grün zurückmeldet?

Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.

Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag.

Ist es möglich, dass eine Zahlung abgelehnt wird, obwohl die VOP-Prüfung ein „Match“ ergeben hat?

Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Für welche Zahlungsarten wird die Empfängerprüfung durchgeführt?

Die Empfängerüberprüfung gilt für alle SEPA-Zahlungen innerhalb der EU (Standardüberweisung und Echtzeitüberweisung).

Länder mit nationaler Währung EUR bieten die Empfängerüberprüfung per 09.10.2025 an. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zur Prüfung für EU-Länder mit anderen nationalen Währungen ab 09.07.2027.

Für welche Konten gilt die Empfängerprüfung?

Die Empfängerüberprüfung gilt nur für Zahlungskonten, weshalb z.B. Sparkonten oder Kreditkonten davon ausgenommen sind.

Empfängerprüfung (VOP) Firmenkunden

Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei online beauftragten Sammelaufträgen?

Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammlern mit mehr als einer Transaktion die Wahl, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder nicht (Opt-Out).
 

Entscheidungshilfe:

Trifft einer der folgenden Punkte bei Ihnen zu?

  • Betrachten Sie Ihr eigenes Geschäftsumfeld als Fraud-anfällig?
  • Gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle bei Ihren Zahlungsaufträgen?
  • Überweisen Sie regelmäßig an neue, tendenziell unbekannte Zahlungsempfänger?
  • Wie genau werden Namen und IBANs bei der Stammdatenerfassung geprüft? Sind Sie auf Prüfungen im Zahlprozess angewiesen, weil interne, dem Zahlprozess vorgelagerte Vorkehrungen betrügerische oder fehlgeleitete Überweisungen nicht ausreichend verhindern?
  • Gibt es Vorgaben Ihrer Compliance-Abteilung zur Verwendung der Empfängerüberprüfung?

Lassen Sie ggf. die Relevanz der Empfängerüberprüfung für Ihre Zahlungen durch Ihre Compliance-Abteilung prüfen.

Antwort: Ja.

Opt-In sollte genutzt werden.

Weitere Informationen zu Opt-In stellen wir Ihnen in Kürze hier zur Verfügung.

Antwort: Nein.

Opt-Out kann genutzt werden.

  • Verzicht auf die Empfängerüberprüfung (Opt-Out) erlaubt
  • Keine Anpassungen im Zahlungsausgang notwendig

Hinweis: Gilt nicht bei Einzelüberweisungen (verpflichtend Opt-In).

Wie kann ich mich und meine Kunden auf die Empfängerprüfung vorbereiten?
  • Sorgen Sie für wenig Irritation in der Freigabeentscheidung beim Zahler und teilen Sie den Zahlern frühzeitig Ihre korrekten Empfängerdaten mit.
  • Prüfung Ihres Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung:
    Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen (für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken).

Für Ihre eingehenden Zahlungen gilt:

Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen.

Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen.

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