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Teilnahmebedingungen „WM 2026 Grill-Gewinnspiel“


1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber
Franken-Passage 2
97941 Tauberbischofsheim
(im Folgenden „Veranstalter“)


2. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie deren Angehörige.


3. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom
01.06.2026 bis einschließlich 19.07.2026 statt.


4. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme erfolgt automatisch, wenn im Teilnahmezeitraum ein
meinAnlagekonto mit einer Laufzeit von 2, 3 oder 4 Jahren
beim Veranstalter neu abgeschlossen wird. Der Kunde kann einer Teilnahme widersprechen.

(2) Der Kunde nimmt mit jedem im Teilnahmezeitraum neu abgeschlossenen meinAnlagekonto einmal an der Verlosung teil, soweit er der Teilnahme nicht widersprochen hat.

(3) Eine separate Anmeldung zum Gewinnspiel ist nicht erforderlich.

(4) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

(5) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.


5. Gewinne

Plätze 1–3: „Grillabend mit der Bank“

  • Anzahl: 3 Gewinne
  • Wert: jeweils 1.000,00 EUR

Leistungsumfang:
Der Veranstalter organisiert einen Grillabend beim Gewinner vor Ort im Wert von insgesamt 1.000,00 EUR.
Enthalten sind:

  • Bereitstellung von Grillgut
  • Bereitstellung eines Grills (falls erforderlich)
  • Getränkeversorgung
  • Durchführung durch Mitarbeitende des Veranstalters

Plätze 4–10: Grillpakete

  • Anzahl: 7 Gewinne
  • Wert: jeweils 250,00 EUR

Inhalt:
Grillpakete mit regionalen Produkten, insbesondere:

  • Fleisch- und Wurstwaren regionaler Metzgereien
  • Produkte regionaler Hofläden
  • Getränke regionaler Brauereien bzw. Spezialitätenanbieter

(3) Eine Barauszahlung, Auszahlung in sonstigen Sachwerten oder ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen.

(4) Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar.


6. Gewinnermittlung und Benachrichtigung

(1) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer zufallsbasierten Verlosung unter allen teilnahmeberechtigten Kunden.

(2) Die Gewinner werden zeitnah nach der Auslosung über die beim Veranstalter hinterlegten Kontaktdaten (z. B. telefonisch oder per E-Mail) benachrichtigt.

(3) Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein Ersatzgewinner ermittelt.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen gleichwertigen Ersatzgewinn bereitzustellen.


7. Datenschutz

(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer neben dem Zweck der Durchführung der Geschäftsbeziehung für ein jeweils abgeschlossenes meinAnlagekonto ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels sowie zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung.

(2) Dies umfasst insbesondere:

  • Teilnahmeprüfung
  • Gewinnermittlung
  • Benachrichtigung der Gewinner

Für die Durchführung des Gewinnspiels werden insbesondere folgende Daten verarbeitet und gespeichert: Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten der Teilnehmer wie z.B. Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen.

(3) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(4) Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung erforderlich ist (z. B. zur Organisation der Grillabende oder Bereitstellung der Grillpakete).

(5) Weitere Informationen zum Datenschutz sind abrufbar unter:
https://www.ihre-vb.de/datenschutz.html/

(6) Zur Durchführung der Geschäftsbeziehung für ein jeweils abgeschlossenes meinAnlagekonto erhält der Teilnehmer bei Abschluss des meinAnlageKontos gesonderte Informationen zum Datenschutz.


8. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die:

  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,
  • unzutreffende Angaben machen oder
  • versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren.

9. Haftung

(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, das heißt von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Rahmenvereinbarung sowie der einzelnen Vermögensverwaltungsaufträge überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.


10. Änderung oder Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen jederzeit anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei:

  • technischen Störungen
  • rechtlichen Gründen
  • höherer Gewalt

soweit diese Gründe jeweils nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen oder von diesem zu vertreten sind.
Die Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung soweit rechtlich zulässig geändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.


11. Steuerliche Hinweise

Etwaige steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Gewinn obliegen dem Gewinner.


12. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


13. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


14. Veröffentlichung der Gewinner (optional)

(1) Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Falle eines Gewinns in den Medien des Veranstalters (z. B. Website, Social Media, Printmedien, Presse) veröffentlicht werden darf.

(2) Diese Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.