Sichern Sie sich jetzt die neuen und verbesserten Förderungen für energetische Gebäudesanierung aus dem Klimaschutzpaket 2020.
Energetische Modernisierungen
Steuerliche Förderung für energetische Sanierung
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohnobjekten.
- Gebäudealter mindestens 10 Jahre
- Abschreibung verteilt über 3 Jahre - max. 40.000 € pro Wohnobjekt
Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster und Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Gilt für Maßnahmen die ab 1.1. 2020 und bis 1.1.2030 umgesetzt werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Bestehende Förderprogramme werden zu einem einzigen Förderangebot gebündelt und das Antragsverfahren wird vereinfacht.
- Förderung von neuen Zielgruppen mit speziellen Zuschüssen (z. B. Personen mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie z. B. Rentner; Vermieter; Eigentümer von Gewerbeimmobilien).
- Erhöhte KfW-Förderung für umfassende Sanierungen zum Erreichen der Effizienzhausstufen um 10 %)
Erneuerung von Heizanlagen
„Austauschprämie“ als Anreiz für den Umstieg von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder erneuerbare Wärme. Förderanteil von 40% für ein neues, effizienteres Heizsystem – Beantragung über die KfW.
