Energetische Modernisierungen

Sichern Sie sich jetzt die neuen und verbesserten Förderungen für energetische Gebäudesanierung aus dem Klimaschutzpaket 2020. 

Steuerliche Förderung für energetische Sanierung

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei selbstgenutzten Wohnobjekten.

  • Gebäudealter mindestens 10 Jahre
  • Abschreibung verteilt über 3 Jahre - max. 40.000 € pro Wohnobjekt
 

Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Gilt für Maßnahmen die ab 1.1. 2020 und bis 1.1.2030 umgesetzt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Bestehende Förderprogramme werden zu einem einzigen Förderangebot gebündelt und das Antragsverfahren wird vereinfacht.
  • Förderung von neuen Zielgruppen mit speziellen Zuschüssen (z. B. Personen mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie z. B. Rentner; Vermieter; Eigentümer von Gewerbeimmobilien).
  • Erhöhte KfW-Förderung für umfassende Sanierungen zum Erreichen der Effizienzhausstufen um 10 %)

Erneuerung von Heizanlagen

„Austauschprämie“ als Anreiz für den Umstieg von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder erneuerbare Wärme. Förderanteil von 40% für ein neues, effizienteres Heizsystem – Beantragung über die KfW.